Aufenthaltsbewilligung B
Recht & BewilligungenBefristete Aufenthaltsbewilligung (5 Jahre, verlängerbar) für EU/EFTA-Bürger und Drittstaatler mit Erwerbstätigkeit oder finanzieller Selbständigkeit.
Voraussetzung für den Schweizer Hauptwohnsitz. EU/EFTA: typisch unproblematisch bei Erwerbstätigkeit oder ausreichenden finanziellen Mitteln. Drittstaatler: Anforderungen kantonal (typisch sehr hohe finanzielle Selbständigkeit). Berechtigt zum Erwerb einer selbst genutzten Liegenschaft ohne Lex-Koller-Beschränkungen.