Beispielfall (fiktiv) · Post-Exit-Wohnsitzwechsel

Familie Mertens — Tech-Exit in Berlin, neuer Wohnsitz in Zug

Fiktives Beispielszenario zur Veranschaulichung. Personen, Orte und Zahlen sind frei gewählt. Kein reales Mandat und kein realer Vorgang.

Illustratives Szenario · Gründer 52, Ehefrau 49, 2 Kinder (16, 19) · Vermögen nach Exit illustrativ ca. CHF 150–200 Mio. · Villa-Suche Region Risch-Rotkreuz/Walchwil + Stiftungsfrage · typischer Zeitrahmen ca. 6–9 Monate (illustrativ)

Symbolbild: Zeitgenössische Residenz mit Arbeitsplatz über dem Zugersee

Ausgangslage

Die fiktive Familie Mertens steht stellvertretend für eine typische Ausgangslage deutscher Tech-Unternehmer. In diesem Szenario hat der Gründer (52) sein Berliner Software-Unternehmen an einen strategischen Käufer veräussert; das liquide Vermögen nach Exit liegt in einer illustrativen Grössenordnung von CHF 150–200 Mio. Die Familie lebt seit über 20 Jahren in Berlin, die beiden Kinder (16, 19) sind in einer internationalen Schule bzw. im Studium.

Anlass für die Überlegungen sind in diesem Szenario der Wunsch nach einem ruhigeren Lebensmittelpunkt sowie mögliche Änderungen im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Typische Fragen der Familie wären:

CHF 15–20 Mio.
Objekt-Grössenordnung (illustrativ)
ca. 6–9 Monate
Typischer Zeitrahmen (illustrativ)
4 Phasen
Ablauf-Schema (illustrativ)
CHF 150–200 Mio.
Vermögen nach Exit (illustrativ)

Typischer Ablauf in diesem Szenario (4 Phasen)

Phase 1: Vorbereitung in Berlin (Monat 1–2)

  1. Vorabklärung der Pauschalbesteuerung im Kanton Zug mit einer Steuerberatung in Zug (u. a. Voraussetzung: keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz; Bemessungsgrundlage mit der kantonalen Steuerverwaltung zu klären)
  2. Analyse der deutschen Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) mit einer Steuerkanzlei in Berlin – inkl. Prüfung einer möglichen Ratenzahlung
  3. Vorprüfung einer Stiftungslösung mit einem Treuhandbüro in Vaduz
  4. Suchprofil: Risch-Rotkreuz / Walchwil, illustrative Grössenordnung CHF 15–20 Mio., Seesicht, Villa mit grosszügigem Umschwung

Phase 2: Objektsuche Region Zug (Monat 2–4)

  1. Suche nach passenden Objekten – auch ausserhalb öffentlicher Inserate, sofern Eigentümer diskret verkaufsbereit sind
  2. Besichtigungen mit Gründer und Ehefrau, idealerweise zu verschiedenen Jahreszeiten
  3. Beispielhaftes Zielobjekt: Villa auf einem Plateau in Risch-Rotkreuz mit Sicht auf den Zugersee (Angaben fiktiv)
  4. Diskrete Verhandlung, z. B. über die Rechtsvertretung der Verkäuferschaft
  5. Kaufpreis in diesem Szenario: illustrative Grössenordnung CHF 15–20 Mio., abhängig von Lage, Zustand und Marktlage

Phase 3: Erwerb und Strukturierung (Monat 4–6)

  1. In diesem Szenario könnte eine Stiftung errichtet werden – Ausgestaltung und Besetzung des Stiftungsrats wären mit Fachpersonen festzulegen
  2. Erwerbsstruktur (Privatbesitz oder Stiftung) wäre vorab unter Lex-Koller-Gesichtspunkten mit einer Anwaltskanzlei bzw. der zuständigen Behörde zu klären
  3. Eine Pauschalbesteuerung wäre vorab mit der kantonalen Steuerverwaltung Zug abzustimmen (Bemessungsgrundlage illustrativ)
  4. Die deutsche Wegzugssteuer könnte auf Antrag in Raten entrichtet werden; Voraussetzungen und Sicherheiten wären mit der Steuerberatung zu klären
  5. Anschliessend würde die Familie ihren Wohnsitz in die Region Zug verlegen

Phase 4: Family Office und nächste Generation (Monat 6–9)

  1. Denkbar wäre ein kleines Single-Family-Office in Zug, geleitet von einem CIO mit Privatbank-Hintergrund
  2. Ausbildungs- bzw. Vermögensvorsorge für beide Kinder (Höhe und Form illustrativ)
  3. Studium bzw. Schule in der Region Zürich/Zug
  4. Optional: gemeinnützige Bildungsstiftung als Teil der Familien-Philanthropie

Mögliches Ergebnis im Szenario (illustrativ)

Steuerliche Überlegungen (vereinfachte Modellrechnung, keine Steuer-/Rechtsberatung)

Family-Office-Aufbau

Lebensqualität

Was das Szenario zeigt

1. Frühzeitig planen. Ein Wohnsitzwechsel nach einem Exit berührt Steuer-, Erb- und Familienfragen gleichzeitig. Die Schweiz kann für Familien mit DACH-Bezug wegen kultureller Nähe und Schulkontinuität interessant sein.

2. Die Wegzugsbesteuerung gehört an den Anfang. Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG kann erhebliche Beträge auslösen; Möglichkeiten wie eine Ratenzahlung sind frühzeitig mit einer Steuerberatung zu prüfen – idealerweise mehrere Monate vor dem Wegzug.

3. Stiftungen sind kein Automatismus. Eine Liechtensteiner Stiftung kann je nach Ausgestaltung bei der Nachfolgeplanung helfen; ihre steuerliche Wirkung in Deutschland und der Schweiz hängt jedoch stark vom Einzelfall ab und muss von Fachpersonen geprüft werden.

4. Zug als Standort. Zug bietet tiefe Steuerfüsse, ein internationales Umfeld und gute Anbindung an Zürich. Ob eine Pauschalbesteuerung möglich und sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Umständen ab.