Ausgangslage
Die fiktive Familie Mertens steht stellvertretend für eine typische Ausgangslage deutscher Tech-Unternehmer. In diesem Szenario hat der Gründer (52) sein Berliner Software-Unternehmen an einen strategischen Käufer veräussert; das liquide Vermögen nach Exit liegt in einer illustrativen Grössenordnung von CHF 150–200 Mio. Die Familie lebt seit über 20 Jahren in Berlin, die beiden Kinder (16, 19) sind in einer internationalen Schule bzw. im Studium.
Anlass für die Überlegungen sind in diesem Szenario der Wunsch nach einem ruhigeren Lebensmittelpunkt sowie mögliche Änderungen im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Typische Fragen der Familie wären:
- Kommt eine Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand) im Kanton Zug in Frage – und unter welchen Voraussetzungen?
- Welche Familien-Villa eignet sich als Lebensmittelpunkt in der Schweiz – etwa in Risch-Rotkreuz oder Walchwil?
- Ist eine Liechtensteiner Stiftung für die Vermögensnachfolge sinnvoll – und welche steuerlichen Folgen hätte sie?
- Wie lassen sich Ausbildung und Vermögensübergang für die beiden Kinder (16, 19) vorausschauend planen?
Typischer Ablauf in diesem Szenario (4 Phasen)
Phase 1: Vorbereitung in Berlin (Monat 1–2)
- Vorabklärung der Pauschalbesteuerung im Kanton Zug mit einer Steuerberatung in Zug (u. a. Voraussetzung: keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz; Bemessungsgrundlage mit der kantonalen Steuerverwaltung zu klären)
- Analyse der deutschen Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) mit einer Steuerkanzlei in Berlin – inkl. Prüfung einer möglichen Ratenzahlung
- Vorprüfung einer Stiftungslösung mit einem Treuhandbüro in Vaduz
- Suchprofil: Risch-Rotkreuz / Walchwil, illustrative Grössenordnung CHF 15–20 Mio., Seesicht, Villa mit grosszügigem Umschwung
Phase 2: Objektsuche Region Zug (Monat 2–4)
- Suche nach passenden Objekten – auch ausserhalb öffentlicher Inserate, sofern Eigentümer diskret verkaufsbereit sind
- Besichtigungen mit Gründer und Ehefrau, idealerweise zu verschiedenen Jahreszeiten
- Beispielhaftes Zielobjekt: Villa auf einem Plateau in Risch-Rotkreuz mit Sicht auf den Zugersee (Angaben fiktiv)
- Diskrete Verhandlung, z. B. über die Rechtsvertretung der Verkäuferschaft
- Kaufpreis in diesem Szenario: illustrative Grössenordnung CHF 15–20 Mio., abhängig von Lage, Zustand und Marktlage
Phase 3: Erwerb und Strukturierung (Monat 4–6)
- In diesem Szenario könnte eine Stiftung errichtet werden – Ausgestaltung und Besetzung des Stiftungsrats wären mit Fachpersonen festzulegen
- Erwerbsstruktur (Privatbesitz oder Stiftung) wäre vorab unter Lex-Koller-Gesichtspunkten mit einer Anwaltskanzlei bzw. der zuständigen Behörde zu klären
- Eine Pauschalbesteuerung wäre vorab mit der kantonalen Steuerverwaltung Zug abzustimmen (Bemessungsgrundlage illustrativ)
- Die deutsche Wegzugssteuer könnte auf Antrag in Raten entrichtet werden; Voraussetzungen und Sicherheiten wären mit der Steuerberatung zu klären
- Anschliessend würde die Familie ihren Wohnsitz in die Region Zug verlegen
Phase 4: Family Office und nächste Generation (Monat 6–9)
- Denkbar wäre ein kleines Single-Family-Office in Zug, geleitet von einem CIO mit Privatbank-Hintergrund
- Ausbildungs- bzw. Vermögensvorsorge für beide Kinder (Höhe und Form illustrativ)
- Studium bzw. Schule in der Region Zürich/Zug
- Optional: gemeinnützige Bildungsstiftung als Teil der Familien-Philanthropie
Mögliches Ergebnis im Szenario (illustrativ)
Steuerliche Überlegungen (vereinfachte Modellrechnung, keine Steuer-/Rechtsberatung)
- Verbleib in Deutschland: Laufende Kapitalerträge unterlägen weiterhin der deutschen Besteuerung; die Belastung hängt von Rendite und Struktur ab.
- Pauschalbesteuerung Zug: Bei einer illustrativen Bemessungsgrundlage von CHF 600'000 und einer vereinfachten Gesamtbelastung von ca. 40 % ergäbe sich eine jährliche Steuer in der Grössenordnung von CHF 240'000.
- Vergleich: Ob und in welchem Umfang ein Wohnsitzwechsel steuerlich vorteilhaft ist, lässt sich nur mit einer individuellen Berechnung durch Fachpersonen beurteilen.
- Erbschaftsteuer: Eine Stiftungslösung kann je nach Ausgestaltung und Wohnsitz der Begünstigten Einfluss auf die erbschaftsteuerliche Situation haben; individuelle Prüfung durch Fachpersonen erforderlich.
Family-Office-Aufbau
- Ein kleines Family Office könnte die Vermögensverwaltung bündeln; die Rolle des Gründers wäre im Hinblick auf die Pauschalbesteuerung (keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz) sorgfältig abzugrenzen
- Für die Kinder wären Ausbildungsvorsorge und spätere Verantwortungsübergabe zu planen
- Regelmässige Überprüfung der Struktur mit den beteiligten Fachpersonen
Lebensqualität
- Eine Villa in Risch-Rotkreuz könnte zum Familien-Anker werden – mit Seesicht und Alpenpanorama
- Gute Verkehrsanbindung nach Zürich und Luzern sowie zum Flughafen Zürich
- Schulen und Hochschulen in der Region Zug/Zürich in erreichbarer Distanz
Was das Szenario zeigt
1. Frühzeitig planen. Ein Wohnsitzwechsel nach einem Exit berührt Steuer-, Erb- und Familienfragen gleichzeitig. Die Schweiz kann für Familien mit DACH-Bezug wegen kultureller Nähe und Schulkontinuität interessant sein.
2. Die Wegzugsbesteuerung gehört an den Anfang. Die deutsche Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG kann erhebliche Beträge auslösen; Möglichkeiten wie eine Ratenzahlung sind frühzeitig mit einer Steuerberatung zu prüfen – idealerweise mehrere Monate vor dem Wegzug.
3. Stiftungen sind kein Automatismus. Eine Liechtensteiner Stiftung kann je nach Ausgestaltung bei der Nachfolgeplanung helfen; ihre steuerliche Wirkung in Deutschland und der Schweiz hängt jedoch stark vom Einzelfall ab und muss von Fachpersonen geprüft werden.
4. Zug als Standort. Zug bietet tiefe Steuerfüsse, ein internationales Umfeld und gute Anbindung an Zürich. Ob eine Pauschalbesteuerung möglich und sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Umständen ab.