Illustratives Szenario · Family Office Generationenwechsel

Familie Whitfield — Generationenwechsel im Saanenland

Fiktives Beispielszenario zur Veranschaulichung. Personen, Orte und Zahlen sind frei gewählt. Kein reales Mandat und kein realer Vorgang.

Illustratives Szenario · Patriarch 62, Ehefrau 58, 3 Kinder (28–35) · Familienvermögen ca. CHF 250–300 Mio. (illustrativ) · Saanen + mögliche Stiftungslösung · typischer Zeitrahmen ca. 6–9 Monate (illustrativ)

Symbolbild: Grosses Familienchalet mit zwei Flügeln im Saanenland

Ausgangslage im Szenario

Die Familie Whitfield (fiktiv) ist in diesem Szenario eine britische Unternehmerfamilie in 4. Generation mit einem Familienvermögen in der illustrativen Grössenordnung von CHF 250–300 Mio. Der Patriarch (62) und seine Ehefrau (58) leben seit vielen Jahren in London. Die drei Kinder (28, 31, 35) sind über Grossbritannien, die USA und die EU verteilt — alle mit eigenem Berufsweg.

Auslöser der Überlegungen in diesem Szenario: die Abschaffung des britischen Non-Dom-Status kombiniert mit der in einigen Jahren anstehenden Übergabe der Family-Office-Verantwortung an die nächste Generation. Die Familie würde sich typischerweise mit folgenden Fragen beschäftigen:

CHF 20–25 Mio.
Objekt-Grössenordnung (illustrativ)
ca. 6–9 Monate
Typischer Zeitrahmen (illustrativ)
4 Phasen
Typischer Ablauf (illustrativ)
CHF 3–5 Mio.
Energetische Sanierung (illustrativ)

Typischer Ablauf in diesem Szenario (4 Phasen)

Phase 1: Vorabklärungen (Monat 1–3)

  1. Vorabklärung der Besteuerung nach dem Aufwand im Kanton Bern (Saanen) durch eine spezialisierte Steuerberatung
  2. Prüfung der steuerlichen Folgen eines Wegzugs aus Grossbritannien durch britische Fachpersonen
  3. Abklärung möglicher Stiftungs- oder Trust-Strukturen mit einer Anwaltskanzlei bzw. einem Treuhandbüro (z. B. in Vaduz)
  4. Suchprofil: Saanen, illustrative Grössenordnung CHF 20–25 Mio., traditionelles Chalet mit Bergsicht und Sanierungspotenzial

Phase 2: Objektsuche (Monat 3–5)

  1. Suche nach passenden Objekten, auch ausserhalb öffentlicher Inserate
  2. Diskrete Besichtigungen einer kleinen Auswahl mit dem Ehepaar
  3. Im Szenario: Favorit wäre ein älteres Chalet (z. B. Baujahr 1930er, rund 800 m² Wohnfläche, grosszügiges Grundstück)
  4. Verhandlung mit der Verkäuferfamilie, sofern diese einen diskreten Verkauf wünscht
  5. Preis: illustrative Grössenordnung CHF 20–25 Mio.; der Marktwert wäre unabhängig zu prüfen

Phase 3: Erwerb und Strukturfragen (Monat 5–7)

  1. Entscheid, ob eine Stiftung überhaupt sinnvoll ist und wer ihre Organe besetzen würde (Fachpersonen und Familienmitglieder)
  2. Erwerbsweg: Ob ein Kauf über eine ausländische Stiftung möglich wäre, wäre vorab unter der Lex Koller mit der zuständigen Behörde des Kantons Bern zu klären; bei Wohnsitznahme in der Schweiz ist oft ein Direkterwerb als Hauptwohnsitz naheliegender
  3. Besteuerung nach dem Aufwand: Die Bemessungsgrundlage wäre vorab mit der Steuerverwaltung zu klären (im Szenario z. B. rund CHF 700'000 pro Jahr)
  4. Steuerliche Folgen des Wegzugs aus Grossbritannien wären vor dem Umzug zu regeln
  5. Anschliessend könnte das Ehepaar seinen Wohnsitz nach Saanen verlegen

Phase 4: Einbindung der nächsten Generation und Sanierung (Monat 7–9)

  1. Workshops zur Einbindung der nächsten Generation (Kinder, Stiftungsorgane, Berater)
  2. Mögliche Teilvermögen pro Kind mit eigener Anlageverantwortung (im Szenario z. B. je CHF 5–10 Mio., illustrativ)
  3. Energetische Sanierung des Chalets, etwa nach Minergie-Standard (illustrative Grössenordnung CHF 3–5 Mio., Bauzeit über ein Jahr)
  4. Optional: Prüfung einer gemeinnützigen Familienstiftung mit lokalem Bezug

Mögliches Ergebnis im Szenario (illustrativ)

Steuerliche Grössenordnung (vereinfachte Modellrechnung)

Generationen-Übergabe

Lebensqualität und Erhalt

Was das Szenario zeigt

1. Änderungen im Herkunftsland lösen oft Standortfragen aus. Familien mit grösserem Vermögen vergleichen dann typischerweise mehrere Optionen — etwa die Schweizer Aufwandbesteuerung, andere Pauschalregime oder den Verbleib im bisherigen System. Die Wahl hängt von der individuellen Situation ab.

2. Stiftungsstrukturen sind kein Selbstläufer. Ob und wie eine Stiftung in der Schweiz anerkannt wird und welche steuerlichen Folgen sie hat, kann je nach Ausgestaltung stark variieren; eine individuelle Prüfung durch Fachpersonen ist erforderlich.

3. Diskrete Verkäufe folgen eigenen Regeln. In gefragten Lagen werden manche Objekte nicht öffentlich ausgeschrieben. Preise sollten dennoch unabhängig plausibilisiert werden.

4. Die nächste Generation früh einzubinden lohnt sich. Wer Übergaben frühzeitig bespricht, erhält eher Wissen und Zusammenhalt in der Familie.