Beispielfall (fiktiv) · Cross-Border · Mehrere Generationen

Familie Serra-Waldner: Mallorca und Engadin – ein illustratives Cross-Border-Szenario

Fiktives Beispielszenario zur Veranschaulichung. Personen, Orte und Zahlen sind frei gewählt. Kein reales Mandat und kein realer Vorgang.

Illustratives Szenario · Ehepaar Mitte 60, 3 erwachsene Kinder, 5 Enkelkinder · Vermögen illustrativ CHF 300–400 Mio. · Palma de Mallorca + Engadin · typischer Zeitrahmen ca. 12–15 Monate (illustrativ)

Symbolbild: Historisches Engadinerhaus mit Sgraffito-Fassade

Ausgangslage im Szenario

Die Familie Serra-Waldner (fiktiv) ist eine spanisch-deutsche Familie mit langer Grundbesitz-Tradition und einem Vermögen in der illustrativen Grössenordnung von CHF 300–400 Mio. Das Ehepaar (Mitte 60; er deutscher, sie mallorquinischer Herkunft) lebt seit Jahrzehnten in Palma de Mallorca. Zur Familie gehören ein Sommerhaus an der Costa Brava und ein Winterchalet im Berner Oberland. Die drei erwachsenen Kinder leben in Madrid, München und Mailand; es gibt fünf Enkelkinder.

Auslöser der Überlegungen in diesem Szenario: mögliche Änderungen im spanischen bzw. balearischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht und der Wunsch, das Familienvermögen geordnet über mehrere Generationen weiterzugeben. Die Familie könnte eine duale Strategie prüfen:

CHF 20–25 Mio.
Villa Palma (illustrativ)
CHF 15–20 Mio.
Objekt Engadin (illustrativ)
12–15 Monate
Typischer Zeitrahmen (illustrativ)
CHF 300–400 Mio.
Vermögen (illustrativ)

Typischer Ablauf in diesem Szenario (6 Phasen)

Phase 1: Steuerliche und rechtliche Klärung (Monat 1–3)

  1. Eine Steuerberatung in Palma könnte die erbschaft- und schenkungsteuerliche Ausgangslage in Spanien analysieren
  2. Eine Anwaltskanzlei in Zürich könnte die Voraussetzungen einer Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) im Kanton Graubünden prüfen
  3. Doppelbesteuerungsfragen Spanien–Schweiz wären mit Fachpersonen beider Länder zu klären
  4. Ein Treuhandbüro in Vaduz könnte Möglichkeiten und Grenzen einer Familienstiftung aufzeigen

Phase 2: Ordnung der Immobilien in Spanien (Monat 3–5)

  1. Die Villa in Palma könnte in eine Nachfolgeregelung nach spanischem Recht eingebunden werden – mit lebenslangem Nutzungsrecht (usufructo vitalicio) für das Ehepaar
  2. Die Bodega in Llucmajor könnte als kulturelles Familienerbe an eines der Kinder übertragen werden
  3. Ein Verkauf des wenig genutzten Sommerhauses an der Costa Brava wäre mit einem lokalen Makler zu prüfen

Phase 3: Objektsuche im Engadin (Monat 5–8)

  1. Suche nach passenden Objekten in Sils und Umgebung, auch ausserhalb öffentlicher Inserate
  2. Ein Verkauf des Chalets im Berner Oberland könnte parallel diskret vorbereitet werden
  3. Besichtigungen mit dem Ehepaar und einem der Kinder
  4. Mögliches Zielobjekt: historisches Engadinerhaus aus dem 19. Jahrhundert mit grosszügigem Grundstück und Seesicht
  5. Preis in der illustrativen Grössenordnung von CHF 15–20 Mio., abhängig von Lage, Zustand und Marktlage

Phase 4: Erwerb und Wohnsitz (Monat 8–10)

  1. Die Erwerbsstruktur (direkt oder über eine Stiftung) wäre vorab bewilligungsrechtlich (Lex Koller) mit der zuständigen Behörde zu klären
  2. Eine Besteuerung nach dem Aufwand wäre vorab mit der kantonalen Steuerverwaltung abzustimmen; Ergebnis und Bemessungsgrundlage sind offen
  3. In diesem Szenario könnte das Ehepaar seinen Hauptwohnsitz ins Engadin verlegen und Palma als Zweitwohnsitz behalten

Phase 5: Sanierung und Einrichtung (Monat 10–13)

  1. Eine energetische Sanierung (z. B. nach Minergie-Standard) wäre unter Beachtung von Denkmalpflege und lokalem Baurecht zu prüfen
  2. Historische Elemente wie Stuben und Fassade erhalten; Wärmepumpe und Photovoltaik, sofern bewilligungsfähig
  3. Familienmöbel aus Palma könnten in die Einrichtung integriert werden

Phase 6: Familien-Governance (Monat 13–15)

  1. Ein Familienrat über drei Generationen mit regelmässigen Treffen, abwechselnd in Palma und im Engadin
  2. Mögliche Ausbildungs- oder Vorsorgeregelungen für die Enkelkinder, auszugestalten mit Fachpersonen
  3. Denkbar wäre eine gemeinnützige Familienstiftung für Kulturprojekte im Engadin und auf Mallorca

Mögliches Ergebnis im Szenario (illustrativ)

Steuerliche Überlegungen (vereinfachte Modellrechnung, keine Steuer-/Rechtsberatung)

Zwei Lebensmittelpunkte

Was das Szenario zeigt

1. Rechtsänderungen sind oft Auslöser, selten der einzige Grund. Mögliche Änderungen im Erbschaftsteuerrecht können Anlass sein, die Nachfolge zu überdenken. Ob eine Wohnsitzverlegung oder eine Stiftungslösung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und ist von Fachpersonen zu prüfen.

2. Zwei Wohnsitze bedeuten zwei Rechtsordnungen. Ein Szenario mit Palma und dem Engadin erfordert die Abstimmung spanischer, schweizerischer und gegebenenfalls liechtensteinischer Fachpersonen. Der Zeitrahmen ist dadurch meist länger als bei einem Erwerb in nur einem Land.

3. Nachfolgestrukturen brauchen Zeit und Einbindung. Eine Stiftung oder ähnliche Struktur ersetzt nicht die Verständigung innerhalb der Familie; ein Familienrat kann die nächste Generation frühzeitig einbinden.

4. Die Wahl des Ortes ist auch eine kulturelle Entscheidung. Familien wählen einen zweiten Lebensmittelpunkt oft nach Herkunft, Landschaft und Gemeinschaft – steuerliche Aspekte sind ein Faktor unter mehreren.