Ausgangslage im Szenario
Die Familie Serra-Waldner (fiktiv) ist eine spanisch-deutsche Familie mit langer Grundbesitz-Tradition und einem Vermögen in der illustrativen Grössenordnung von CHF 300–400 Mio. Das Ehepaar (Mitte 60; er deutscher, sie mallorquinischer Herkunft) lebt seit Jahrzehnten in Palma de Mallorca. Zur Familie gehören ein Sommerhaus an der Costa Brava und ein Winterchalet im Berner Oberland. Die drei erwachsenen Kinder leben in Madrid, München und Mailand; es gibt fünf Enkelkinder.
Auslöser der Überlegungen in diesem Szenario: mögliche Änderungen im spanischen bzw. balearischen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht und der Wunsch, das Familienvermögen geordnet über mehrere Generationen weiterzugeben. Die Familie könnte eine duale Strategie prüfen:
- Palma bleibt kultureller Lebensmittelpunkt (Familienbezug, Bodega in Llucmajor)
- Ein zweiter Lebensmittelpunkt im Oberengadin (Sils und Umgebung) als Schweizer Gegenstück
- Abstimmung der Doppelbesteuerungsfragen Spanien–Schweiz (das Abkommen betrifft Einkommen und Vermögen; erbschaftsteuerliche Wirkungen sind gesondert zu prüfen)
- Prüfung einer Nachfolgestruktur über drei Generationen, z. B. einer Familienstiftung
Typischer Ablauf in diesem Szenario (6 Phasen)
Phase 1: Steuerliche und rechtliche Klärung (Monat 1–3)
- Eine Steuerberatung in Palma könnte die erbschaft- und schenkungsteuerliche Ausgangslage in Spanien analysieren
- Eine Anwaltskanzlei in Zürich könnte die Voraussetzungen einer Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) im Kanton Graubünden prüfen
- Doppelbesteuerungsfragen Spanien–Schweiz wären mit Fachpersonen beider Länder zu klären
- Ein Treuhandbüro in Vaduz könnte Möglichkeiten und Grenzen einer Familienstiftung aufzeigen
Phase 2: Ordnung der Immobilien in Spanien (Monat 3–5)
- Die Villa in Palma könnte in eine Nachfolgeregelung nach spanischem Recht eingebunden werden – mit lebenslangem Nutzungsrecht (usufructo vitalicio) für das Ehepaar
- Die Bodega in Llucmajor könnte als kulturelles Familienerbe an eines der Kinder übertragen werden
- Ein Verkauf des wenig genutzten Sommerhauses an der Costa Brava wäre mit einem lokalen Makler zu prüfen
Phase 3: Objektsuche im Engadin (Monat 5–8)
- Suche nach passenden Objekten in Sils und Umgebung, auch ausserhalb öffentlicher Inserate
- Ein Verkauf des Chalets im Berner Oberland könnte parallel diskret vorbereitet werden
- Besichtigungen mit dem Ehepaar und einem der Kinder
- Mögliches Zielobjekt: historisches Engadinerhaus aus dem 19. Jahrhundert mit grosszügigem Grundstück und Seesicht
- Preis in der illustrativen Grössenordnung von CHF 15–20 Mio., abhängig von Lage, Zustand und Marktlage
Phase 4: Erwerb und Wohnsitz (Monat 8–10)
- Die Erwerbsstruktur (direkt oder über eine Stiftung) wäre vorab bewilligungsrechtlich (Lex Koller) mit der zuständigen Behörde zu klären
- Eine Besteuerung nach dem Aufwand wäre vorab mit der kantonalen Steuerverwaltung abzustimmen; Ergebnis und Bemessungsgrundlage sind offen
- In diesem Szenario könnte das Ehepaar seinen Hauptwohnsitz ins Engadin verlegen und Palma als Zweitwohnsitz behalten
Phase 5: Sanierung und Einrichtung (Monat 10–13)
- Eine energetische Sanierung (z. B. nach Minergie-Standard) wäre unter Beachtung von Denkmalpflege und lokalem Baurecht zu prüfen
- Historische Elemente wie Stuben und Fassade erhalten; Wärmepumpe und Photovoltaik, sofern bewilligungsfähig
- Familienmöbel aus Palma könnten in die Einrichtung integriert werden
Phase 6: Familien-Governance (Monat 13–15)
- Ein Familienrat über drei Generationen mit regelmässigen Treffen, abwechselnd in Palma und im Engadin
- Mögliche Ausbildungs- oder Vorsorgeregelungen für die Enkelkinder, auszugestalten mit Fachpersonen
- Denkbar wäre eine gemeinnützige Familienstiftung für Kulturprojekte im Engadin und auf Mallorca
Mögliches Ergebnis im Szenario (illustrativ)
Steuerliche Überlegungen (vereinfachte Modellrechnung, keine Steuer-/Rechtsberatung)
- Spanien: Je nach Rechtslage, Verwandtschaftsgrad und Ausgestaltung kann die Erbschaft- und Schenkungsteuer stark schwanken – bei einem Vermögen dieser Grössenordnung illustrativ von geringen Beträgen bis zu einem zweistelligen Millionenbetrag.
- Schweiz, Besteuerung nach dem Aufwand: Bei einer angenommenen Bemessungsgrundlage von z. B. CHF 720'000 und einem angenommenen Gesamtsatz von rund 32 % ergäbe sich illustrativ eine jährliche Steuer von rund CHF 230'000.
- Nachfolgestruktur: Eine Familienstiftung kann je nach Ausgestaltung, Wohnsitz der Beteiligten und anwendbarem Recht die Nachfolge ordnen; die steuerliche Wirkung in Spanien, der Schweiz und Liechtenstein ist individuell durch Fachpersonen zu prüfen.
- Palma: Die Immobilie bliebe spanischem Recht unterstellt; eine Nachfolge mit Nutzungsrecht wäre nach spanischem Recht auszugestalten.
Zwei Lebensmittelpunkte
- Palma: kulturelle Verwurzelung, Bodega, Sommertreffen der Familie
- Engadin: Schweizer Wohnsitz, historisches Haus, Wintertreffen der Familie
- Nächste Generationen: klare Regeln und frühe Einbindung von Kindern und Enkelkindern
Was das Szenario zeigt
1. Rechtsänderungen sind oft Auslöser, selten der einzige Grund. Mögliche Änderungen im Erbschaftsteuerrecht können Anlass sein, die Nachfolge zu überdenken. Ob eine Wohnsitzverlegung oder eine Stiftungslösung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und ist von Fachpersonen zu prüfen.
2. Zwei Wohnsitze bedeuten zwei Rechtsordnungen. Ein Szenario mit Palma und dem Engadin erfordert die Abstimmung spanischer, schweizerischer und gegebenenfalls liechtensteinischer Fachpersonen. Der Zeitrahmen ist dadurch meist länger als bei einem Erwerb in nur einem Land.
3. Nachfolgestrukturen brauchen Zeit und Einbindung. Eine Stiftung oder ähnliche Struktur ersetzt nicht die Verständigung innerhalb der Familie; ein Familienrat kann die nächste Generation frühzeitig einbinden.
4. Die Wahl des Ortes ist auch eine kulturelle Entscheidung. Familien wählen einen zweiten Lebensmittelpunkt oft nach Herkunft, Landschaft und Gemeinschaft – steuerliche Aspekte sind ein Faktor unter mehreren.