Ausgangslage im Szenario
Die fiktive Familie Lefèvre stammt in diesem Szenario aus einer Pariser Bankiersfamilie in dritter Generation. Die Erbin (44) hat nach dem Tod ihres Vaters die Verwaltung des Familienvermögens übernommen – illustrative Grössenordnung CHF 90–100 Mio. (Wertschriften, Pariser Immobilien im 7. Arrondissement, Kunstsammlung). Der Ehemann (47) ist Partner in einer internationalen Anwaltskanzlei. Die drei Kinder (10, 14, 17) besuchen eine bilinguale Schule in Paris.
Auslöser in diesem Szenario: mögliche Verschärfungen der französischen Besteuerung (Spitzensteuersätze der Einkommensteuer, Immobilienvermögensteuer IFI) sowie eine Bedingung im väterlichen Testament, die an eine Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ausserhalb Frankreichs anknüpft. Ob eine solche Klausel wirksam wäre, müsste ein Notar prüfen. Die Familie sucht in diesem Szenario:
- eine mögliche Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand) im Kanton Genf – Voraussetzungen wären vorab mit der kantonalen Steuerverwaltung zu klären
- eine Familienvilla in Cologny für generationsübergreifende Stabilität
- passende internationale Schulen in der Westschweiz für die drei Kinder
- eine Neuordnung von Vermögensverwaltung und Immobilienbesitz mit Blick auf die französische IFI
Typischer Ablauf in diesem Szenario (5 Phasen)
Phase 1: Vorbereitung in Paris (Monat 1–2)
- Steuerliche Wegzugsanalyse mit einer französischen Steuerkanzlei, inklusive Prüfung einer allfälligen Wegzugsbesteuerung (Exit Tax, Art. 167 bis CGI)
- Prüfung der Pauschalbesteuerung im Kanton Genf mit einer Steuerberatung in Genf – im Szenario mit einer illustrativen Bemessungsgrundlage von CHF 480'000
- Wichtig: Die Pauschalbesteuerung setzt u. a. voraus, dass keiner der Ehegatten in der Schweiz erwerbstätig ist – die Anwaltstätigkeit des Ehemanns wäre vorab zu klären
- Prüfung der testamentarischen Bedingung durch den Pariser Familiennotar
- Erste Überlegungen zur Struktur von Finanz- und Immobilienvermögen mit Fachpersonen
Phase 2: Objektsuche Cologny (Monat 2–4)
- Suche nach passenden Objekten in Cologny, Vésenaz und Anières – auch ausserhalb öffentlicher Inserate, sofern Eigentümer zu einem diskreten Austausch bereit sind
- Diskrete Besichtigungen, abgestimmt auf den Familienkalender
- Beispielhaftes Zielobjekt: Villa auf dem Plateau de Cologny mit Seesicht (illustrativ: ca. 650–700 m² Wohnfläche, rund 3'500–4'000 m² Parkgrundstück)
- Verhandlung mit der Eigentümerseite, etwa dem Family Office einer Unternehmerfamilie
- Preis in diesem Szenario: illustrative Grössenordnung CHF 25–30 Mio., abhängig von Lage, Zustand und Marktumfeld
Phase 3: Erwerb + Lex Koller (Monat 4–5)
- Erwerb durch die Ehegatten: Für EU-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ist für den Hauptwohnsitz in der Regel keine Bewilligung nach Lex Koller nötig – im Einzelfall zu prüfen
- Die Pauschalbesteuerung wäre vorab mit der Genfer Steuerverwaltung zu klären (z. B. über eine Vorabanfrage)
- Eine allfällige französische Wegzugsbesteuerung und deren Zahlungsmodalitäten wären mit der französischen Steuerberatung abzustimmen
- Umzug Paris → Cologny erst nach Abschluss dieser Vorabklärungen
Phase 4: Schulwahl Westschweiz (Monat 5–6)
- Prüfung einer Aufnahme des ältesten Kindes (17) an einem Internat in der Westschweiz (z. B. Le Rosey, Rolle)
- Für das mittlere Kind (14) Vergleich weiterer internationaler Internate (z. B. in Villars)
- Für das jüngste Kind (10) eine internationale Tagesschule in Genf in der Nähe von Cologny
- Aufnahmeentscheide liegen allein bei den Schulen; Fristen früh einplanen
Phase 5: Vermögensstruktur + Family Office (Monat 6–7)
- Mögliche schrittweise Verlagerung der Vermögensverwaltung zu einer Privatbank in Genf
- Prüfung einer Stiftungs- oder Trust-Lösung für die Kunstsammlung (z. B. in Liechtenstein) mit spezialisierten Fachpersonen
- Abwägung, eine Pariser Wohnung zu behalten: In Frankreich gelegener Immobilienbesitz kann auch nach dem Wegzug der IFI unterliegen
- Optional: Beizug eines Multi-Family-Office in Genf für die konsolidierte Verwaltung
Mögliches Ergebnis im Szenario (illustrativ)
Steuerliche Überlegungen (vereinfachte Modellrechnung)
- Frankreich vor dem Wegzug: im Modell angenommen rund CHF 2,8 Mio. Einkommensteuer und IFI pro Jahr
- Pauschalbesteuerung Genf: bei einer illustrativen Bemessungsgrundlage von CHF 480'000 und einer angenommenen Gesamtbelastung von rund 46 % ergäben sich rund CHF 220'000 pro Jahr
- Differenz im Modell: rund CHF 2,5 Mio. pro Jahr – die tatsächliche Belastung hängt von der Ausgestaltung und vom Entscheid der Behörden ab
- IFI: Die IFI erfasst nur Immobilienvermögen; nach einem Wegzug bliebe in der Regel nur in Frankreich gelegener Immobilienbesitz steuerpflichtig
- Vereinfachte Modellrechnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Eine individuelle Prüfung durch Fachpersonen ist erforderlich.
Schulen und Familie
- Die Kinder könnten ihre Schullaufbahn auf Französisch fortsetzen und zusätzlich Englisch oder Deutsch vertiefen
- Eine Villa in Cologny könnte zum neuen Familienmittelpunkt werden — rund 15 Min. von Genf und 20 Min. vom Flughafen
- Paris bliebe gut erreichbar (TGV Lyria, rund 3 Std. Genf–Paris)
Was das Szenario zeigt
1. Ein Wegzug aus Frankreich braucht Vorlauf. Steuerliche, erbrechtliche und familiäre Fragen greifen ineinander. Ein Zeitrahmen von 6–9 Monaten ist eine typische Orientierung, kein Versprechen.
2. Testamentarische Bedingungen sind früh zu prüfen. Ob und wie eine Wohnsitzbedingung wirkt, ist eine Frage für Notar und Erbrechtsfachleute – bevor Immobilienentscheide fallen.
3. Cologny ist ein gefragter Mikromarkt der Westschweiz. Villen mit Seesicht auf dem Plateau bewegen sich – als illustrative Grössenordnung – im zweistelligen Millionenbereich. Eine diskrete Suche, auch ausserhalb öffentlicher Inserate, kann helfen, öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden.
4. Schulwahl und Wohnort hängen zusammen. Wer Internate und internationale Schulen in der Westschweiz in Betracht zieht, sollte Aufnahmefristen und Wege schon bei der Objektsuche mitdenken.