Beispielfall (fiktiv) · International Mobile

Familie Lefèvre (fiktiv) — von Paris nach Cologny

Fiktives Beispielszenario zur Veranschaulichung. Personen, Orte und Zahlen sind frei gewählt. Kein reales Mandat und kein realer Vorgang.

Illustratives Szenario · Erbin 44 Jahre, Ehemann 47 Jahre, 3 Kinder (10, 14, 17) · Vermögen illustrativ CHF 90–100 Mio. · Pauschalbesteuerung Genf + Villa Cologny · typischer Zeitrahmen ca. 6–9 Monate (illustrativ)

Symbolbild: Klassizistische Residenz mit Kieshof in Cologny

Ausgangslage im Szenario

Die fiktive Familie Lefèvre stammt in diesem Szenario aus einer Pariser Bankiersfamilie in dritter Generation. Die Erbin (44) hat nach dem Tod ihres Vaters die Verwaltung des Familienvermögens übernommen – illustrative Grössenordnung CHF 90–100 Mio. (Wertschriften, Pariser Immobilien im 7. Arrondissement, Kunstsammlung). Der Ehemann (47) ist Partner in einer internationalen Anwaltskanzlei. Die drei Kinder (10, 14, 17) besuchen eine bilinguale Schule in Paris.

Auslöser in diesem Szenario: mögliche Verschärfungen der französischen Besteuerung (Spitzensteuersätze der Einkommensteuer, Immobilienvermögensteuer IFI) sowie eine Bedingung im väterlichen Testament, die an eine Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ausserhalb Frankreichs anknüpft. Ob eine solche Klausel wirksam wäre, müsste ein Notar prüfen. Die Familie sucht in diesem Szenario:

CHF 25–30 Mio.
Villa Cologny – illustrative Grössenordnung
ca. 6–9 Monate
Typischer Zeitrahmen (illustrativ)
CHF 400'000
Mindest-Bemessungsgrundlage Bund (Pauschalbesteuerung)
CHF 90–100 Mio.
Familienvermögen (illustrativ)

Typischer Ablauf in diesem Szenario (5 Phasen)

Phase 1: Vorbereitung in Paris (Monat 1–2)

  1. Steuerliche Wegzugsanalyse mit einer französischen Steuerkanzlei, inklusive Prüfung einer allfälligen Wegzugsbesteuerung (Exit Tax, Art. 167 bis CGI)
  2. Prüfung der Pauschalbesteuerung im Kanton Genf mit einer Steuerberatung in Genf – im Szenario mit einer illustrativen Bemessungsgrundlage von CHF 480'000
  3. Wichtig: Die Pauschalbesteuerung setzt u. a. voraus, dass keiner der Ehegatten in der Schweiz erwerbstätig ist – die Anwaltstätigkeit des Ehemanns wäre vorab zu klären
  4. Prüfung der testamentarischen Bedingung durch den Pariser Familiennotar
  5. Erste Überlegungen zur Struktur von Finanz- und Immobilienvermögen mit Fachpersonen

Phase 2: Objektsuche Cologny (Monat 2–4)

  1. Suche nach passenden Objekten in Cologny, Vésenaz und Anières – auch ausserhalb öffentlicher Inserate, sofern Eigentümer zu einem diskreten Austausch bereit sind
  2. Diskrete Besichtigungen, abgestimmt auf den Familienkalender
  3. Beispielhaftes Zielobjekt: Villa auf dem Plateau de Cologny mit Seesicht (illustrativ: ca. 650–700 m² Wohnfläche, rund 3'500–4'000 m² Parkgrundstück)
  4. Verhandlung mit der Eigentümerseite, etwa dem Family Office einer Unternehmerfamilie
  5. Preis in diesem Szenario: illustrative Grössenordnung CHF 25–30 Mio., abhängig von Lage, Zustand und Marktumfeld

Phase 3: Erwerb + Lex Koller (Monat 4–5)

  1. Erwerb durch die Ehegatten: Für EU-Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz ist für den Hauptwohnsitz in der Regel keine Bewilligung nach Lex Koller nötig – im Einzelfall zu prüfen
  2. Die Pauschalbesteuerung wäre vorab mit der Genfer Steuerverwaltung zu klären (z. B. über eine Vorabanfrage)
  3. Eine allfällige französische Wegzugsbesteuerung und deren Zahlungsmodalitäten wären mit der französischen Steuerberatung abzustimmen
  4. Umzug Paris → Cologny erst nach Abschluss dieser Vorabklärungen

Phase 4: Schulwahl Westschweiz (Monat 5–6)

  1. Prüfung einer Aufnahme des ältesten Kindes (17) an einem Internat in der Westschweiz (z. B. Le Rosey, Rolle)
  2. Für das mittlere Kind (14) Vergleich weiterer internationaler Internate (z. B. in Villars)
  3. Für das jüngste Kind (10) eine internationale Tagesschule in Genf in der Nähe von Cologny
  4. Aufnahmeentscheide liegen allein bei den Schulen; Fristen früh einplanen

Phase 5: Vermögensstruktur + Family Office (Monat 6–7)

  1. Mögliche schrittweise Verlagerung der Vermögensverwaltung zu einer Privatbank in Genf
  2. Prüfung einer Stiftungs- oder Trust-Lösung für die Kunstsammlung (z. B. in Liechtenstein) mit spezialisierten Fachpersonen
  3. Abwägung, eine Pariser Wohnung zu behalten: In Frankreich gelegener Immobilienbesitz kann auch nach dem Wegzug der IFI unterliegen
  4. Optional: Beizug eines Multi-Family-Office in Genf für die konsolidierte Verwaltung

Mögliches Ergebnis im Szenario (illustrativ)

Steuerliche Überlegungen (vereinfachte Modellrechnung)

Schulen und Familie

Was das Szenario zeigt

1. Ein Wegzug aus Frankreich braucht Vorlauf. Steuerliche, erbrechtliche und familiäre Fragen greifen ineinander. Ein Zeitrahmen von 6–9 Monaten ist eine typische Orientierung, kein Versprechen.

2. Testamentarische Bedingungen sind früh zu prüfen. Ob und wie eine Wohnsitzbedingung wirkt, ist eine Frage für Notar und Erbrechtsfachleute – bevor Immobilienentscheide fallen.

3. Cologny ist ein gefragter Mikromarkt der Westschweiz. Villen mit Seesicht auf dem Plateau bewegen sich – als illustrative Grössenordnung – im zweistelligen Millionenbereich. Eine diskrete Suche, auch ausserhalb öffentlicher Inserate, kann helfen, öffentliche Aufmerksamkeit zu vermeiden.

4. Schulwahl und Wohnort hängen zusammen. Wer Internate und internationale Schulen in der Westschweiz in Betracht zieht, sollte Aufnahmefristen und Wege schon bei der Objektsuche mitdenken.