Ratgeber

Grundstückgewinnsteuer: So berechnen Sie Ihre Steuerlast beim Verkauf

19. April 2026 · 7 Min. Lesezeit · Beherzig Realty

480 Personen suchen monatlich nach "Grundstückgewinnsteuer". Wer eine Immobilie in der Schweiz verkauft, muss auf den Gewinn Steuern zahlen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Kanton, der Besitzdauer und dem erzielten Gewinn ab.

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer (GGSt) besteuert den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie. Der Gewinn berechnet sich aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und den Anlagekosten (Kaufpreis + wertvermehrende Investitionen + Kaufnebenkosten).

Grundstückgewinn = Verkaufspreis - Kaufpreis - wertvermehrende Investitionen - Kaufnebenkosten

Besitzdauer: Der wichtigste Faktor

Je länger Sie die Immobilie besitzen, desto weniger Steuern zahlen Sie. Die meisten Kantone gewähren einen progressiven Besitzdauer-Rabatt:

Rechenbeispiel

Kaufpreis 2010: CHF 1'200'000
Renovierung 2018: CHF 150'000
Verkaufspreis 2026: CHF 1'800'000

Anlagekosten: CHF 1'350'000 + CHF 40'000 (Kaufnebenkosten) = CHF 1'390'000
Grundstückgewinn: CHF 1'800'000 - CHF 1'390'000 = CHF 410'000
Besitzdauer: 16 Jahre (Rabatt ca. 30%)
Steuerbarer Gewinn: CHF 410'000 x 0.70 = CHF 287'000
Steuersatz (kantonal, z.B. ZH): ca. 20% = CHF 57'400 Steuer

Steuer-Optimierung: 5 legale Wege

  1. Länger halten: Der Besitzdauer-Rabatt ist der grösste Hebel. 5 Jahre mehr Besitz kann 15-20% Steuer sparen.
  2. Wertvermehrende Investitionen dokumentieren: Jede Renovation die den Wert steigert (neue Küche, Bad, Heizung) reduziert den steuerbaren Gewinn. Belege aufbewahren!
  3. Ersatzbeschaffung: Kaufen Sie innerhalb von 2 Jahren eine gleichwertige Immobilie, kann die Steuer aufgeschoben werden.
  4. Kaufnebenkosten abziehen: Maklercourtage, Notarkosten, Grundbuchgebühren sind abzugsfähig.
  5. Steuerberater konsultieren: Bei Premium-Objekten kann professionelle Beratung tausende Franken sparen.

Planen Sie einen Verkauf?

Wir berücksichtigen die steuerlichen Aspekte bei jedem Verkaufsmandat und arbeiten mit erfahrenen Steuerberatern zusammen.

Unverbindliche Ersteinschätzung anfragen

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Kantonale Unterschiede beachten. Stand April 2026.

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