Ausgangslage im Szenario
Die Familie Marchand ist eine frei erfundene französische Unternehmerfamilie aus der Region Lyon. Die Unternehmerin (49) führt ein mittelgrosses Unternehmen im Luxusgüterbereich, der Ehepartner (47) hat einen Hintergrund im Private Banking, die beiden Kinder (15–18) besuchen eine internationale Schule.
Ausgangspunkt des Szenarios: ein Teilverkauf des Familienunternehmens (illustrativer Erlös ca. CHF 25–30 Mio.) und die hohe Steuerbelastung in Frankreich (Einkommensteuer und Sozialabgaben, Immobilienvermögensteuer IFI auf französische Liegenschaften, Erbschaftsteuerfragen). Die Familie prüft einen Zuzug in die Schweiz mit Pauschalbesteuerung, einen Zweitwohnsitz in einem Skigebiet und eine länderübergreifende Planung.
Typischer Ablauf in diesem Szenario (5 Phasen)
Phase 1: Steuerliche Vorplanung (Monat 1–2)
- Pauschalbesteuerung Waadt (Gemeinde Vevey): Die Bemessungsgrundlage wäre vorab mit der kantonalen Steuerverwaltung zu klären; die Modellrechnung geht von einer Aufwandbasis von CHF 950'000 pro Jahr aus
- Abstimmung mit einer Steuerberatung in Frankreich zur möglichen Wegzugsbesteuerung (Exit-Tax) auf Unternehmensbeteiligungen
- Prüfung der abkommensrechtlichen Ansässigkeit bei Pauschalbesteuerung (DBA Schweiz–Frankreich) durch Fachpersonen
- Gesuch um Aufenthaltsbewilligung B «ohne Erwerbstätigkeit» im Kanton Waadt; die Dauer hängt von der Behörde ab
Phase 2: Objektsuche Vevey (Monat 1–3, parallel)
- Suche nach passenden Wohnungen und Villen in Pully, Vevey und Lutry, auch ausserhalb öffentlicher Inserate
- Im Szenario: eine Wohnung am See (ca. 180 m², 4 Schlafzimmer, Blick auf den Genfersee, illustrative Grössenordnung CHF 4–4.5 Mio.)
- Als EU-Staatsangehörige mit tatsächlichem Wohnsitz in der Schweiz wäre der Erwerb des Hauptwohnsitzes in der Regel nicht bewilligungspflichtig (Lex Koller) – im Einzelfall zu prüfen
- Beurkundung typischerweise nach Abschluss der Due Diligence (ca. Monat 3)
Phase 3: Chalet Crans-Montana (Monat 2–6, parallel)
- Erwerb vor der Wohnsitznahme in der Schweiz: Die Familie gälte als Person im Ausland – ein Lex-Koller-Gesuch im Wallis und ein verfügbares Kontingent wären nötig
- Erwerb nach der tatsächlichen Wohnsitznahme: Für EU/EFTA-Staatsangehörige entfällt die Bewilligungspflicht in der Regel; die Wahl des Zeitpunkts ist daher vorab mit Fachpersonen zu klären
- Zweitwohnungsgesetz beachten: In Crans-Montana kämen vor allem altrechtliche Wohnungen bzw. Chalets in Frage
- Im Szenario: ein Chalet aus den 1990er-Jahren in Plans-Mayens (ca. 240 m², Panoramalage, illustrative Grössenordnung CHF 7–9 Mio.)
Phase 4: Physischer Zuzug (Monat 4–6)
- Umzug von Lyon nach Vevey
- Anmeldung der Kinder an einer internationalen Schule in der Region
- Abmeldung des steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich mit vollständiger Dokumentation
- Beginn der Pauschalbesteuerung im Kanton Waadt ab Zuzug (gemäss Entscheid der Behörde)
Phase 5: Nachweis des Lebensmittelpunkts (ab Monat 6)
- Laufende Dokumentation des Wohnsitzes im Kanton Waadt: Rechnungen, Abonnemente, Hausarzt, Schule
- Abstimmung mit der französischen Steuerberatung, da französische Steuerbehörden Wegzüge in die Schweiz erfahrungsgemäss genau prüfen
- Erste Steuererklärung im Rahmen der Pauschalbesteuerung im Folgejahr
Mögliches Ergebnis im Szenario (illustrativ)
Vereinfachte Modellrechnung (keine Steuer- oder Rechtsberatung)
- Frankreich (Modellannahme): Einkommensteuer, Sozialabgaben und IFI in der Grössenordnung von ca. CHF 1.5–1.8 Mio. pro Jahr
- Waadt, Pauschalbesteuerung (Modellannahme): ca. CHF 250'000–320'000 pro Jahr, inklusive Vermögenssteuer auf einer pauschal ermittelten Basis
- Einordnung: In diesem Szenario könnte die jährliche Steuerbelastung deutlich sinken. Die tatsächliche Höhe hängt von der Bemessungsgrundlage, der Kontrollrechnung, dem DBA-Status und der französischen Wegzugsbesteuerung ab; eine individuelle Prüfung durch Fachpersonen ist erforderlich.
Mögliche Vermögensstruktur
- Hauptwohnsitz Vevey (illustrativ CHF 4–4.5 Mio., direktes Eigentum der Familie)
- Zweitwohnsitz Crans-Montana (illustrativ CHF 7–9 Mio., direktes Eigentum)
- Liquidität verwaltet über eine Privatbank in Genf
- Prüfung einer Restrukturierung der französischen Holding vor dem Wegzug mit der Steuerberatung
Lifestyle + Ausbildung
- Vevey: Wohnung direkt am See, wöchentlicher Markt in Lutry, Gastronomie im UNESCO-Weinbaugebiet Lavaux
- Crans-Montana: Ski im Winter, Golf im Sommer, Wochenenden der Familie im Chalet
- Ob die Unternehmerin einen nicht-exekutiven Sitz im Verwaltungsrat des französischen Unternehmens behalten kann, ohne die Voraussetzungen der Pauschalbesteuerung (keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz) zu gefährden, wäre vorab zu klären
Was das Szenario zeigt
1. Pauschalbesteuerung und Immobilienerwerb gehören in einen gemeinsamen Zeitplan. Der Zeitpunkt des Chalet-Erwerbs (vor oder nach der Wohnsitznahme) entscheidet mit darüber, ob eine Lex-Koller-Bewilligung nötig ist – und damit über Fristen und Unsicherheiten in der Übergangsphase.
2. Vevey (Waadt) ist für französischsprachige Familien naheliegend. Nähe zu Genf, französischsprachiges Umfeld, internationale Schulen in der Region und die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung im Kanton Waadt.
3. Der Wegzug aus Frankreich will sorgfältig dokumentiert sein. Ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt in der Schweiz und eine vollständige Dokumentation sind zentral; die Abstimmung mit der französischen Steuerberatung gehört dazu.
4. Der Alltag der Familie ist Teil des Wohnsitznachweises. Schule, Hausarzt, Vereine und laufende Verträge vor Ort können Indizien für eine tatsächliche Niederlassung in der Schweiz sein.