Ratgeber

Lex Koller: Immobilienkauf als Ausländer in der Schweiz

19. April 2026 · 9 Min. Lesezeit · Beherzig Realty

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590 Personen suchen monatlich nach "Lex Koller Schweiz". Für internationale Käufer, Expats und Personen ohne Schweizer Pass ist die Lex Koller DAS zentrale Thema beim Immobilienkauf. Dieser Guide erklärt die Regeln, Ausnahmen und praktischen Schritte.

Was ist die Lex Koller?

Die Lex Koller (offiziell: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, BewG) regelt seit 1983, welche ausländischen Personen in der Schweiz Immobilien erwerben dürfen. Ziel: Schutz vor spekulativem Aufkauf von Schweizer Boden durch ausländische Investoren.

Wer ist betroffen?

Personengruppe Bewilligung? Einschränkungen
Schweizer Bürger Nein Keine
EU/EFTA mit Ausweis C Nein Hauptwohnsitz am Standort
EU/EFTA mit Ausweis B Nein Hauptwohnsitz, 1 Objekt
EU/EFTA ohne CH-Wohnsitz Ja Ferienwohnung, Kontingent, max 200m2
Drittstaaten mit Ausweis C Nein Hauptwohnsitz
Drittstaaten mit Ausweis B Ja (kantonal) Nur am Wohnsitz, 1 Objekt
Drittstaaten ohne CH-Wohnsitz Ja (streng) Nur Ferienwohnung, Kontingent

Die wichtigsten Ausnahmen

  1. Gewerbeimmobilien: Büros, Läden, Lagerhallen - keine Bewilligung nötig.
  2. Erbschaft: Erben ist NICHT bewilligungspflichtig, unabhängig von der Nationalität.
  3. Ehepartner: Ehepartner eines Schweizer Bürgers sind gleichgestellt.
  4. Stockwerkeigentum als Hauptwohnsitz: Keine Flächenbeschränkung.

Ferienwohnungen: Die Kontingent-Falle

Für Ferienwohnungen gelten strenge Regeln: Jeder Kanton hat ein jährliches Kontingent. Beliebte Kantone (GR, VS, TI) haben Wartelisten. Maximalfläche: 200m2 Nettowohnfläche. Plus: Die Zweitwohnungsinitiative beschränkt den Neubau von Ferienwohnungen in Gemeinden mit mehr als 20% Zweitwohnungsanteil.

Praktische Schritte für Expats

  1. Aufenthaltsstatus prüfen: Ausweis B oder C? EU/EFTA oder Drittstaat?
  2. Kaufzweck klären: Hauptwohnsitz, Ferienwohnung oder Gewerbe?
  3. Kantonale Behörde kontaktieren: Grundbuchamt für Bewilligungspflicht.
  4. Bankfinanzierung sichern: Eigenkapital mind. 20%, bei Ausländern oft 25-30%.
  5. Notar beauftragen: Öffentliche Beurkundung obligatorisch.

Immobilienkauf als Expat?

Wir beraten internationale Käufer in Deutsch und Englisch. Leistungsumfang und allfällige Vergütung werden individuell schriftlich vereinbart.

Beratung anfragen

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Ausländer in der Schweiz Immobilien kaufen?

Ja, aber mit Einschränkungen. EU/EFTA-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen Wohnimmobilien am Wohnsitz ohne Bewilligung kaufen. Drittstaatsangehörige und Personen ohne CH-Wohnsitz brauchen eine kantonale Bewilligung.

Was passiert wenn ich ohne Bewilligung kaufe?

Der Kauf ist nichtig. Das Grundbuchamt wird die Eintragung verweigern. Der Kaufvertrag wird aufgelöst. Daher: Immer VOR dem Kaufvertrag die Bewilligungspflicht klären.

Kann ich als Ausländer ein Haus in Zürich kaufen?

Mit Ausweis B oder C und Hauptwohnsitz in Zürich: Ja, ohne Bewilligung. Ohne CH-Wohnsitz: Praktisch unmöglich für Wohnimmobilien in städtischen Gebieten.

Rechtsgrundlage: BewG/Lex Koller, SR 211.412.41. Stand April 2026. Keine Rechtsberatung.

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