Ein geerbtes Haus zu verkaufen ist mehr als eine Transaktion - es ist ein Abschied. Von Erinnerungen, von einem Stück Familiengeschichte, manchmal von der Kindheit selbst. Gleichzeitig müssen praktische Fragen gelöst werden: Wer erbt was? Was ist das Haus wert? Wie vermeidet man Streit in der Erbengemeinschaft?
In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen die 7 Schritte, die einen Erbschaftsverkauf von der ersten Entscheidung bis zum erfolgreichen Abschluss führen - mit besonderem Fokus auf Diskretion, faire Bewertung und die Bedürfnisse aller Beteiligten.
Die 7 Schritte zum Erbschaftsverkauf
Erbschein und Rechtslage klären
Bevor Sie überhaupt an einen Verkauf denken, müssen die rechtlichen Grundlagen stehen. Wer sind die Erben? Gibt es ein Testament? Ist der Erbschein ausgestellt?
Checkliste:
- Erbschein beim zuständigen Bezirksgericht beantragen
- Testament oder Erbvertrag prüfen (falls vorhanden)
- Alle Erben identifizieren und kontaktieren
- Grundbuchauszug beschaffen
- Hypotheken und Belastungen klären
Tipp: Ein Notar oder Erbrechtsanwalt kann diesen Schritt massiv beschleunigen.
Einigung in der Erbengemeinschaft
Der schwierigste Schritt - besonders wenn Emotionen im Spiel sind. Möchten alle verkaufen? Will jemand einziehen? Gibt es unterschiedliche Preisvorstellungen?
Unser Rat: Holen Sie früh eine neutrale, professionelle Bewertung ein. Eine objektive Zahl ist die beste Grundlage für eine sachliche Diskussion. Bei Beherzig ist die Ersteinschätzung vertraulich und unverbindlich anzufragen.
Falls keine Einigung möglich ist, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Diesen Weg möchten die meisten Familien vermeiden - und mit professioneller Begleitung ist das fast immer möglich.
Professionelle Bewertung
Der Marktwert einer Erbschaftsimmobilie hat nichts mit dem emotionalen Wert zu tun. Eine professionelle Bewertung berücksichtigt:
- Lage und Mikrolage: Quartier, Aussicht, Lärmbelastung
- Zustand: Bausubstanz, Renovierungsbedarf, Energieeffizienz (GEAK)
- Vergleichstransaktionen: Was wurde in der Umgebung verkauft?
- Potenzial: Umbaupotenzial, Nutzungsänderung
Kosten: Leistungsumfang, Vergütung und eine allfällige Anrechnung für ein schriftliches, bankfähiges Gutachten werden vor der Beauftragung individuell schriftlich vereinbart.
Verkaufsstrategie wählen
Bei Erbschaftsimmobilien empfehlen wir fast immer den Off-Market-Ansatz. Warum? Drei Gründe:
- Diskretion: Die Familie des Verstorbenen möchte nicht, dass der Verkauf im Dorf bekannt wird.
- Weniger Stress: Keine 30 Besichtigungen mit Neugierigen, nur 3-5 qualifizierte Käufer.
- Gezielte Ansprache: Käufer werden direkt angesprochen. Ob dabei ein höherer oder tieferer Preis als mit einem öffentlichen Inserat erzielt wird, hängt von Objekt, Lage und Nachfrage ab und lässt sich nicht pauschal sagen.
Aufbereitung und Präsentation
Auch eine Erbschaftsimmobilie verdient eine würdige Präsentation. Das bedeutet nicht Home Staging für CHF 20'000, sondern:
- Grundlegende Ordnung und Sauberkeit
- Professionelle Fotografie (im Preis inbegriffen)
- Ein hochwertiges Expose mit allen relevanten Daten
- Komplette Dokumentation (Grundrisse, Energieausweis, Grundbuch)
Bei Off-Market entfällt die öffentliche Vermarktung. Trotzdem erhält jeder qualifizierte Interessent ein professionelles Dossier.
Verhandlung und Vertrag
Die Verhandlung ist der Moment, in dem sich ein erfahrener Makler auszahlt. Emotionale Verkäufer neigen dazu, entweder zu hoch (unrealistische Erwartung) oder zu niedrig (schnell loswerden) zu verhandeln.
Was wir für Sie tun:
- Objektive Preisverhandlung ohne emotionale Bindung
- Prüfung der Käufer-Bonität vor Vertragsschluss
- Koordination mit Notar und allen Erben
- Vertragsgestaltung (Exklusivmandat schützt Ihre Interessen)
Notartermin und Übergabe
Der letzte Schritt: Die öffentliche Beurkundung beim Notar. Alle Erben (oder deren Bevollmächtigte) müssen anwesend sein. Nach der Beurkundung erfolgt die Grundbuchänderung und die Übergabe des Objekts.
Typische Timeline:
- Notartermin: 1-2 Stunden
- Grundbuchänderung: 2-4 Wochen
- Zahlungseingang: Gemäss Vertrag (oft bei Grundbucheintrag)
- Objektübergabe: Nach Vereinbarung
Wir begleiten Sie bis zum letzten Schritt - einschliesslich Schlüsselübergabe und After-Sale-Service.
Steuern beim Erbschaftsverkauf
Die steuerliche Situation bei Erbschaftsimmobilien ist kantonal unterschiedlich. Zwei Steuerarten sind relevant:
Erbschaftssteuer
Auf Bundesebene gibt es keine Erbschaftssteuer. Die meisten Kantone erheben jedoch eine, mit Ausnahmen für direkte Nachkommen (in vielen Kantonen steuerfrei). Die Höhe variiert stark: von 0% (Schwyz) bis 6% (Waadt) für direkte Nachkommen.
Grundstückgewinnsteuer
Beim Verkauf fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Sie berechnet sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis (bzw. Erwerbspreis des Erblassers) und Verkaufspreis. Je länger die Besitzdauer, desto niedriger der Steuersatz.
Wichtig: Lassen Sie sich VOR dem Verkauf steuerlich beraten. Die Differenz kann mehrere zehntausend Franken ausmachen.
Besonderheiten bei Erbengemeinschaften
Eine Erbengemeinschaft besteht aus allen Erben gemeinsam. Wichtig zu wissen:
- Einstimmigkeit: Für den Verkauf müssen ALLE Erben zustimmen.
- Vertretung: Erben können einen Bevollmächtigten bestimmen.
- Vorkaufsrecht: Miterben haben in manchen Kantonen ein Vorkaufsrecht.
- Auszahlung: Der Verkaufserlooes wird nach Erbquoten verteilt.
- Kosten: Maklerkosten und Nebenkosten werden VOR der Verteilung abgezogen.
Stehen Sie vor einem Erbschaftsverkauf?
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess - neutral, professionell und in Ihrem Tempo. Die Erstanfrage ist vertraulich und unverbindlich; Leistungsumfang und allfällige Vergütung werden schriftlich vereinbart.
Unverbindliche ErsteinschätzungHäufig gestellte Fragen
Muss ich Steuern zahlen wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufe?
In der Schweiz gibt es keine Erbschaftssteuer auf Bundesebene, aber viele Kantone erheben eine. Beim Verkauf fällt zudem die Grundstückgewinnsteuer an. Die Höhe hängt vom Kanton, der Besitzdauer und dem Gewinn ab. Eine steuerliche Beratung vor dem Verkauf ist empfehlenswert.
Was tun wenn sich die Erben nicht einig sind?
Bei Uneinigkeit hilft oft eine neutrale, professionelle Bewertung als gemeinsame Entscheidungsgrundlage. Falls keine Einigung möglich ist, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden - ein Weg den die meisten Familien vermeiden möchten.
Wie lange dauert der Verkauf einer Erbschaftsimmobilie?
Von der Entscheidung bis zum Notartermin rechnen Sie mit 3-6 Monaten. Die grössten Zeitfaktoren: Einigung der Erbengemeinschaft, Beschaffung der Dokumente und Käuferfindung. Off-Market kann die Käuferfindung auf 4-8 Wochen verkürzen.
Kann ich eine geerbte Immobilie Off-Market verkaufen?
Ja, und es ist besonders empfehlenswert. Erbschaftsverkäufe benötigen Diskretion. Off-Market schützt die Privatsphäre der Familie und erzielt typischerweise höhere Preise als öffentliche Inserate. Mehr über Off-Market →
Was kostet ein Makler beim Erbschaftsverkauf?
Leistungsumfang, Vergütung, Fälligkeit und allfällige Erfolgskomponenten werden vor Mandatsbeginn individuell und schriftlich vereinbart. Eine erste Marktindikation ist unverbindlich und ersetzt kein formelles Gutachten.
Zusammenfassung: Die 7 Schritte
- Erbschein und Rechtslage klären
- Einigung in der Erbengemeinschaft finden
- Professionelle Bewertung einholen
- Verkaufsstrategie wählen (Off-Market empfohlen)
- Objekt aufbereiten und präsentieren
- Verhandlung und Vertragsabschluss
- Notartermin und Übergabe
Der wichtigste Rat zum Schluss: Nehmen Sie sich Zeit. Ein Erbschaftsverkauf ist kein Sprint. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite wird aus einer belastenden Situation ein geordneter, fairer Prozess.
Haben Sie Fragen zu Ihrem spezifischen Fall? Wir sind für Sie da: info@beherzig.ch oder +41 41 710 70 88.